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Klarsichtmade by RB Design

Beispielbericht · Musterdaten

So sieht ein vollständiger Prüfbericht aus

Dieser Bericht beruht auf erfundenen Antworten eines fiktiven Beispielunternehmens (Mustermann Logistik GmbH (Beispiel)) — er zeigt keine reale Organisation. Die zugrunde liegenden Musterantworten sind im Quellcode dokumentiert (src/lib/diagnose/musterdaten.ts). In Ihrem eigenen Bericht stehen hier Ihre Antworten und die daraus abgeleiteten Befunde.

Klarsicht

der AI Compliance Check

Prüfbericht · Human-in-the-Loop & EU AI Act

Gesamturteil: Teilweise menschliche Aufsicht

Die Bausteine sind da, aber nicht durchgängig erzwungen. Genau hier entstehen im Ernstfall Haftungslücken — mit klaren, umsetzbaren Schritten zu schließen.

AutoritätsketteSchadensradiusReversibilitätEskalationslogik
Unternehmen
Mustermann Logistik GmbH (Beispiel)
Datum der Diagnose
22.08.2026
Fragenkatalog
Version 1.2.0
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/1689
Stand: Digital Omnibus (EU) 2026/1744

Executive Summary

Das Urteil in Kürze

Die Bausteine sind da, aber nicht durchgängig erzwungen. Genau hier entstehen im Ernstfall Haftungslücken — mit klaren, umsetzbaren Schritten zu schließen. Die kritischste Lücke liegt in der Dimension Schadensradius.

AutoritätsketteSchadensradiusReversibilitätEskalationslogik

Der Radar zeigt die vier Dimensionen auf einen Blick: je weiter außen, desto belastbarer die Kontrolle. Grün liegt am Rand, Rot nahe der Mitte — die eingezogene Kante markiert Ihre kritischste Lücke.

Ampel und Reifegrad der vier Dimensionen
DimensionLeitfrageAmpelReifegrad
AutoritätsketteWer entscheidet wirklich?GelbStufe 2 · Dokumentiert
SchadensradiusWie weit trägt ein Fehler?RotStufe 1 · Theater
ReversibilitätLässt sich der Schaden rückgängig machen?GrünStufe 3 · Erzwungen
EskalationslogikWann wird der Mensch wirklich eingebunden?RotStufe 1 · Theater

Kritischste Lücke

Schadensradius: Ein Fehler kann sich ungebremst ausbreiten — das größte Einzelrisiko im System. Die Behebung beginnt in Kapitel 2.

Ihre Einordnung nach dem EU AI Act

  • Fristenlage: Digital Omnibus. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 27.07.2026 in Kraft getreten und verschiebt die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung: auf den 02.12.2027 für Anhang-III-Systeme und den 02.08.2028 für Anhang-I-Systeme. Verschoben ist allein der Stichtag — was Art. 14 an wirksamer menschlicher Aufsicht verlangt, steht Wort für Wort unverändert im Gesetz. Unberührt bleiben die Verbote (Art. 5) und die KI-Kompetenz (Art. 4), beide seit 02.02.2025, sowie die Transparenzpflichten nach Art. 50 seit 02.08.2026.Art. 113 Abs. 3 · Verordnung (EU) 2026/1744
  • Größeneinordnung: mittleres Unternehmen. Nach Mitarbeiterzahl sind Sie voraussichtlich KMU im Sinne der EU-Definition. Ihnen stehen vereinfachte technische Dokumentation, bevorzugter Zugang zu Reallaboren und ein milderer Bußgeldmaßstab offen.Art. 11 Abs. 1 · Art. 62 · Art. 99 Abs. 6 · Empfehlung 2003/361/EG
  • Ihr Bußgeldrahmen. Bei Verstößen gegen Kernpflichten drohen bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — bei Ihrem Umsatzband ein Rahmen im sechs- bis siebenstelligen Bereich.Art. 99 Abs. 4–6a, Verordnung (EU) 2024/1689
  • Ihre Rolle: Betreiber. Für Sie gelten die Betreiberpflichten: Einsatz nach Herstellervorgaben, kompetente menschliche Aufsicht, Überwachung im Betrieb und Aufbewahrung der Protokolle. Beim Einsatz gegenüber Beschäftigten sind diese vorab zu informieren.Art. 26, insb. Abs. 1–7
  • Risikoklasse Ihrer Einsatzfelder. Ihre angegebenen Einsatzfelder deuten nicht auf Hochrisiko-Systeme nach Anhang III hin. Die geprüften Kontrollprinzipien bleiben dennoch Ihr Haftungs- und Sorgfaltsmaßstab. Und anders als die verschobenen Hochrisiko-Pflichten gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 bereits seit dem 02.08.2026 — etwa bei Chatbots und generierten Inhalten; für Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, greift die Kennzeichnung ab dem 02.12.2026.Art. 6 · Art. 50 · Art. 111 Abs. 4
  • KI-Kompetenz: im Kern erfüllt. Punktuelle Schulungen können Art. 4 in der Fassung des Digital Omnibus bereits genügen — verlangt sind angemessene Maßnahmen, kein garantiertes Kompetenzniveau. Belastbar wird das erst mit Dokumentation: wer wann wozu geschult wurde. Im Streitfall zählt der Nachweis, nicht die Absicht.Art. 4

Kapitel 1 von 4

Autoritätskette

Wer entscheidet wirklich?

Ampel: GelbReifegrad 2/4 · Dokumentiert

Befund

Ansätze vorhanden, aber nicht durchgängig durchsetzbar — hier lohnt sich Nachschärfen.

  • Wird jede Aktion eines KI-Systems einer konkreten Person zugeordnet, bevor sie ausgeführt wird?Ihre Antwort: „Ja, protokolliert vor Ausführung
  • Hat die zuständige Person tatsächlich die Befugnis, die Entscheidung zu verändern oder zu stoppen?Ihre Antwort: „Theoretisch ja, praktisch selten genutzt
  • Verfügt diese Person über genug Fachwissen und Zeit, die Entscheidung wirklich zu prüfen?Ihre Antwort: „Teilweise, oft unter Zeitdruck
  • Gibt es eine namentliche, manipulationssichere Aufzeichnung, wer wann welche Entscheidung autorisiert hat?Ihre Antwort: „Nein

Risiko

Die Kette steht auf dem Papier, reißt aber unter Last: Nachträgliche Dokumentation und selten genutzte Eingriffsrechte halten einer Prüfung nur bedingt stand. Das größte Risiko ist weniger der Bußgeldbescheid als der fehlende Nachweis im Haftungsfall.

Behebung — priorisierte Maßnahmen

  1. 1Autorisierungen protokollieren: Wer wann welche Entscheidung freigegeben hat, gehört in eine Aufzeichnung, die nachträglich nicht änderbar ist.

    Projekt · WochenExterne Prüfung empfohlen: Security-Dienstleister

  2. 2Eingriffe regelmäßig tatsächlich ausüben und dokumentieren — eine Befugnis, die nie genutzt wird, hält im Ernstfall nicht.

    Quick Win · unter 1 WocheSelbst umsetzbar

  3. 3Zeitdruck aus der Prüfung nehmen: Prüfvolumen begrenzen und auf risikoreiche Fälle konzentrieren, statt alles oberflächlich zu sichten.

    Quick Win · unter 1 WocheSelbst umsetzbar

Rechtsgrundlage mit Quellenangabe

  • EU AI Act, Art. 14 Abs. 4 lit. a–e — wirksame menschliche AufsichtFundstelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu
  • EU AI Act, Art. 12 Abs. 1–2 — automatische Aufzeichnung von EreignissenFundstelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu
  • EU AI Act, Art. 26 Abs. 1–2 — Betreiberpflichten, kompetente AufsichtFundstelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu

Kapitel 2 von 4

Schadensradius

Wie weit trägt ein Fehler?

Ampel: RotReifegrad 1/4 · Theater

Befund

Ein Fehler kann sich ungebremst ausbreiten — das größte Einzelrisiko im System.

  • Kann eine fehlerhafte KI-Aktion auf andere Systeme oder Daten übergreifen?Ihre Antwort: „Begrenzt, aber nicht vollständig isoliert
  • Gibt es klare Obergrenzen (Budget, Umfang, Berechtigungen) für das, was ein KI-Agent tun darf?Ihre Antwort: „Nein
  • Existiert ein funktionierender Not-Aus-Mechanismus, der sofort wirkt?Ihre Antwort: „Vorhanden, aber ungetestet
  • Wurde je ein Ernstfall realistisch simuliert (Table-Top-Test)?Ihre Antwort: „Nie

Risiko

Ein einzelner Fehler kann sich ungebremst ausbreiten: fehlgeleitete Bestellungen, veränderte oder gelöschte Daten, in Mitleidenschaft gezogene Nachbarsysteme. Das ist ein Betriebsunterbrechungsrisiko, kein IT-Detail — und im Schadensfall die teuerste Lücke dieses Reports.

Behebung — priorisierte Maßnahmen

  1. 1Obergrenzen definieren und technisch erzwingen (Budget, Umfang, Berechtigungen): Berechtigungen des Agenten auf Leserechte reduzieren, Schreibrechte nur über Freigabe.

    Projekt · WochenExterne Prüfung empfohlen: Security-Dienstleister

  2. 2Einen Ernstfall als Planübung durchspielen (Table-Top): ein fehlgeleiteter Agent, zwei Stunden, alle Beteiligten an einem Tisch.

    Quick Win · unter 1 WocheSelbst umsetzbar

  3. 3Verbleibende Übergriffspfade inventarisieren und schließen — beginnend bei Schreibzugriffen auf produktive Daten.

    Projekt · WochenExterne Prüfung empfohlen: Security-Dienstleister

  4. 4Vorhandenen Not-Aus unter realen Bedingungen testen und den Test fest terminieren — wie eine Brandschutzübung.

    Quick Win · unter 1 WocheSelbst umsetzbar

Rechtsgrundlage mit Quellenangabe

  • EU AI Act, Art. 15 Abs. 1 und 4 — Robustheit, Ausfallsicherheit, Schutz vor MissbrauchFundstelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu
  • EU AI Act, Art. 9 Abs. 2 — Risikomanagement über den gesamten LebenszyklusFundstelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu
  • DSGVO, Art. 32 — Sicherheit der Verarbeitung (soweit personenbezogene Daten berührt sind)Fundstelle: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu

Kapitel 3 von 4

Reversibilität

Lässt sich der Schaden rückgängig machen?

Ampel: GrünReifegrad 3/4 · Erzwungen

Befund

Aktionen sind vor Wirkung stoppbar oder danach korrigierbar — echte Sicherheitsmarge.

  • Kann eine Aktion gestoppt werden, bevor sie Wirkung entfaltet (z. B. Freigabe vor Ausführung)?Ihre Antwort: „Ja, standardmäßig
  • Können bereits ausgeführte Aktionen rückgängig gemacht oder korrigiert werden?Ihre Antwort: „Nur mit hohem manuellem Aufwand
  • Wird im System zwischen reversiblen und irreversiblen Aktionen unterschieden?Ihre Antwort: „Ja, explizit klassifiziert

Risiko

Sie verfügen über eine echte Sicherheitsmarge. Das verbleibende Risiko: neue Aktionstypen, die unklassifiziert in den Betrieb gelangen.

Behebung — priorisierte Maßnahmen

  1. 1Korrekturwege vereinfachen und automatisieren, bis eine Rücknahme im Ernstfall Minuten statt Tage kostet.

    Projekt · WochenSelbst umsetzbar

Rechtsgrundlage mit Quellenangabe

  • EU AI Act, Art. 14 Abs. 4 lit. d–e — Eingreifen und Anhalten des SystemsFundstelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu
  • EU AI Act, Art. 9 Abs. 5 — Risikominderung auf ein vertretbares MaßFundstelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu

Kapitel 4 von 4

Eskalationslogik

Wann wird der Mensch wirklich eingebunden?

Ampel: RotReifegrad 1/4 · Theater

Befund

Es gibt keine verlässliche Schwelle, ab der ein Mensch eingebunden wird.

  • Gibt es klar definierte Schwellenwerte, ab denen ein Mensch zwingend einbezogen wird?Ihre Antwort: „Nur als Empfehlung
  • Wurde diese Eskalationsschwelle je unter realen Bedingungen ausgelöst und beobachtet?Ihre Antwort: „Nie
  • Bei mehreren KI-Agenten im Zusammenspiel: ist geregelt, wer wem Rechenschaft schuldet?Ihre Antwort: „Unklar, wird im Einzelfall entschieden

Risiko

Ohne verlässliche Schwelle erfahren Sie von Problemen erst, wenn sie Kunden treffen — nicht vorher. Art. 26 verlangt vom Betreiber die Überwachung im Betrieb; eine Eskalation, die nur informell existiert, erfüllt das nicht.

Behebung — priorisierte Maßnahmen

  1. 1Die Eskalation einmal kontrolliert auslösen und beobachten: Kommt der Fall beim richtigen Menschen an — mit genug Kontext, um zu entscheiden?

    Quick Win · unter 1 WocheSelbst umsetzbar

  2. 2Empfohlene Schwellen in erzwungene Übergaben überführen — eine Empfehlung, die ein Agent ignorieren kann, ist keine Schwelle.

    Projekt · WochenSelbst umsetzbar

  3. 3Einzelfallentscheidungen durch eine dokumentierte Zuständigkeitsmatrix ersetzen.

    Quick Win · unter 1 WocheSelbst umsetzbar

Rechtsgrundlage mit Quellenangabe

  • EU AI Act, Art. 14 Abs. 4 lit. e — Entscheidung, das System nicht zu verwenden oder zu stoppenFundstelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu
  • EU AI Act, Art. 26 Abs. 5 — Überwachung im Betrieb, Melde- und AussetzungspflichtenFundstelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu

Einordnung

Reifegradmodell: Theater → Erprobt

Vier Stufen, die Kontrolle messbar machen

  1. 1

    Theater

    Kontrolle existiert als Behauptung. Im Ernstfall hält weder Zuordnung noch Grenze — der Mensch in der Schleife ist Staffage.

  2. 2

    Dokumentiert

    Regeln und Zuständigkeiten stehen auf dem Papier. Ob sie halten, entscheidet der Einzelfall — nicht das System.

  3. 3

    Erzwungen

    Grenzen und Freigaben sind technisch durchgesetzt. Das System kann die Regel nicht umgehen, auch wenn es wollte.

  4. 4

    Erprobt

    Die Kontrolle wurde unter realen Bedingungen ausgelöst und hat funktioniert. Das ist belastbare menschliche Aufsicht — und nachweisbar.

1 · TheaterSchadensradiusEskalationslogik2 · DokumentiertAutoritätskette3 · ErzwungenReversibilität4 · Erprobt
Aktueller Reifegrad je Dimension
Dimension1 · Theater2 · Dokumentiert3 · Erzwungen4 · Erprobt
AutoritätsketteIst
SchadensradiusIst
ReversibilitätIst
EskalationslogikIst

Ziel ist nicht überall Stufe 4 — Ziel ist, dass keine Dimension auf Stufe 1 steht und irreversible Aktionen mindestens Stufe 3 erreichen: erzwungen, nicht nur dokumentiert.

Anhang A

Antwortübersicht

Alle Prüfpunkte, Bewertung und Ihre Kommentare

Grundlage dieses Berichts: Ihre Angaben zu den 14 Prüfpunkten. Die Bewertung ist normiert — erfüllt, teilweise erfüllt, nicht erfüllt — und leitet sich fest aus der gewählten Antwort ab.

Alle Prüfpunkte mit Bewertung und Kommentar
PrüfpunktBewertungKommentar
1. Autoritätskette — Ampel Gelb · Reifegrad 2/4
Wird jede Aktion eines KI-Systems einer konkreten Person zugeordnet, bevor sie ausgeführt wird?Antwort: Ja, protokolliert vor AusführungerfülltFreigaben laufen über das Ticketsystem, der Auslöser steht aber erst im Nachgang im Protokoll.
Hat die zuständige Person tatsächlich die Befugnis, die Entscheidung zu verändern oder zu stoppen?Antwort: Theoretisch ja, praktisch selten genutztteilweise erfüllt
Verfügt diese Person über genug Fachwissen und Zeit, die Entscheidung wirklich zu prüfen?Antwort: Teilweise, oft unter Zeitdruckteilweise erfüllt
Gibt es eine namentliche, manipulationssichere Aufzeichnung, wer wann welche Entscheidung autorisiert hat?Antwort: Neinnicht erfülltProtokolle liegen in der Anwendung selbst und sind durch Administratoren änderbar.
2. Schadensradius — Ampel Rot · Reifegrad 1/4
Kann eine fehlerhafte KI-Aktion auf andere Systeme oder Daten übergreifen?Antwort: Begrenzt, aber nicht vollständig isoliertteilweise erfüllt
Gibt es klare Obergrenzen (Budget, Umfang, Berechtigungen) für das, was ein KI-Agent tun darf?Antwort: Neinnicht erfülltBudgetgrenzen stehen in der internen Richtlinie, sind im System aber nicht hinterlegt.
Existiert ein funktionierender Not-Aus-Mechanismus, der sofort wirkt?Antwort: Vorhanden, aber ungetestetteilweise erfüllt
Wurde je ein Ernstfall realistisch simuliert (Table-Top-Test)?Antwort: Nienicht erfülltEin Störfall wurde bisher nicht durchgespielt; für Q4 ist eine erste Übung geplant.
3. Reversibilität — Ampel Grün · Reifegrad 3/4
Kann eine Aktion gestoppt werden, bevor sie Wirkung entfaltet (z. B. Freigabe vor Ausführung)?Antwort: Ja, standardmäßigerfüllt
Können bereits ausgeführte Aktionen rückgängig gemacht oder korrigiert werden?Antwort: Nur mit hohem manuellem Aufwandteilweise erfüllt
Wird im System zwischen reversiblen und irreversiblen Aktionen unterschieden?Antwort: Ja, explizit klassifizierterfüllt
4. Eskalationslogik — Ampel Rot · Reifegrad 1/4
Gibt es klar definierte Schwellenwerte, ab denen ein Mensch zwingend einbezogen wird?Antwort: Nur als Empfehlungteilweise erfüllt
Wurde diese Eskalationsschwelle je unter realen Bedingungen ausgelöst und beobachtet?Antwort: Nienicht erfülltDie Schwelle wurde bisher nur im Abnahmetest ausgelöst, nicht im laufenden Betrieb.
Bei mehreren KI-Agenten im Zusammenspiel: ist geregelt, wer wem Rechenschaft schuldet?Antwort: Unklar, wird im Einzelfall entschiedenteilweise erfüllt

Anhang B

Quellenverzeichnis

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)

    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu

    • Art. 4 — KI-Kompetenz
    • Art. 9 — Risikomanagementsystem
    • Art. 12 — Aufzeichnungspflichten
    • Art. 14 — Menschliche Aufsicht
    • Art. 15 — Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
    • Art. 16 — Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
    • Art. 25 — Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette
    • Art. 26 — Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
    • Art. 99 — Sanktionen
    • Art. 113 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn
    • Anhang III — Hochrisiko-KI-Systeme

    Zitiert in der geltenden Fassung, also einschließlich der Änderungen durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744.

  • Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI)

    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/deu

    • Art. 113 Abs. 3 Buchst. c — Hochrisiko-Pflichten ab 02.12.2027 (Anhang III) bzw. 02.08.2028 (Anhang I)
    • Art. 4 — KI-Kompetenz als Maßnahmenpflicht, kein garantiertes Kompetenzniveau
    • Art. 99 Abs. 6a — milderer Bußgeldmaßstab auch für kleine Midcap-Unternehmen
    • Art. 111 Abs. 4 — Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 für Bestandssysteme ab 02.12.2026

    Ändert die KI-Verordnung, ersetzt sie nicht: Die Pflichten selbst bleiben im Wortlaut bestehen, verschoben sind die Stichtage.

  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu

    • Art. 5 — Grundsätze der Verarbeitung
    • Art. 32 — Sicherheit der Verarbeitung

    Berührt, soweit KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten.

  • Empfehlung 2003/361/EG (KMU-Definition)

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003H0361

    • Anhang, Art. 2 — Schwellenwerte für KMU

    Grundlage der Größeneinordnung; hier vorläufig ohne Bilanzsumme angewendet.

  • ISO/IEC 42001:2023 — AI Management System

    https://www.iso.org/standard/81230.html

    • Verweis als einschlägiger Managementsystem-Standard

    Kein Rechtsakt, sondern freiwilliger Standard — als Zielbild für strukturelle Maßnahmen geeignet.

Methodik

Klarsicht ist eine strukturierte Selbstauskunft: 14 Prüffragen in vier Dimensionen, deterministisch bewertet (grün = 2, gelb = 1, rot = 0 Punkte; Ampel je Dimension aus dem Durchschnitt, Reifegrad aus definierten Markerfragen). Alle Texte dieses Reports sind redaktionell gepflegte Bausteine, zusammengesetzt aus Ihren Antworten — nichts ist maschinell generiert. Fragenkatalog Version 1.2.0; Änderungen sind im öffentlichen Changelog datiert. Die rechtliche Einordnung folgt Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, eingepflegt am 01.08.2026.

Haftungshinweis

Dieser Bericht beruht auf Ihren eigenen Angaben und ersetzt keine Rechtsberatung. Einordnungen zum EU AI Act erfolgen nach bestem redaktionellem Wissen, ohne Gewähr.

made by RB Design · Klarsicht22.08.2026 · Katalog v1.2.0